Tagesgeldkonto als Ehepaar führen

Sparen ist etwas, was oftmals nicht nur alleine, sondern auch als Ehepaar gemeinsam durchgeführt wird. Viele greifen dann oftmals zum altbekannten Sparbuch, in das beide Eheleute als Bevollmächtigter eingetragen werden, vergessen dabei jedoch, dass Sparbücher ihre guten Zeiten längst hinter sich haben. Empfehlenswerter ist es da, ein Tagesgeldkonto als Ehepaar zu führen und auf diesem gemeinsam anzusparen.

Damit das Guthaben dabei wirklich auf beide läuft und nicht nur über einen, sind zwei Punkte zu beachten: das Tagesgeld muss von beiden gemeinsam abgeschlossen werden (Gemeinschaftskonto). Und: das als Referenzkonto für das Tagesgeldkonto angegebene Girokonto muss über beide laufen. Sonst kann es im schlimmsten Falle, beispielsweise einer Trennung, dazu kommen, dass der kontoführende Ehepartner die Vollmachten für sein Tagesgeldkonto wie auch sein Girokonto auflöst und der andere Ehepartner dann keine Chance mehr hat, an sein Geld zu kommen. Denn: beide Konten liefen ja über einen Partner, ein Nachweis des eigenen Sparens kann so nicht erbracht werden.

Um gemeinsam als Ehepaar ein Tagesgeldkonto (und auch ein Girokonto) zu führen, bedarf es jedoch viel gegenseitigen Vertrauens. Viele Menschen wurden hier im Laufe der Jahre eines Besseren belehrt, weil sich der Partner mit Geld und manchmal auch sonstigem Hab und Gut auf und davon gemacht und den anderen ohne Geld zurückgelassen hat.

Doch nicht immer muss gleich von dem Schlechtesten ausgegangen werden. Wenn eine Partnerschaft von Ehrlichkeit und Vertrauen lebt und sich auch beides im Alltag immer wieder beweist, ist es oft praktischer, ein gemeinsames Girokonto zu führen. Und wenn man dann auch noch gemeinsam sparen möchte, steht einem Tagesgeldkonto, das über beide läuft, auch nichts mehr im Wege. Und lange nach einem gut verzinsten Konto suchen braucht man auch nicht unbedingt. Unser Tipp: unseren tagesaktuellen Vergleich mit 75 verschiedenen Tagesgeldkonten finden Sie hier.

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