Geldvermögen – Versicherungstechnische Rückstellungen
Ansprüche aus Versicherungsverträgen
Zum Geldvermögen der Deutschen gehören nicht nur die obligatorischen Spar-/Termineinlagen oder Wertpapiere, sondern u. a. auch finanzielle Ansprüche gegenüber Versicherungen, Pensionskassen bzw. -fonds, Sterbekassen sowie berufsständischen Versorgungswerken. Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen bilden hierfür entsprechende Rückstellungen.
Unter die Rückstellungen bei Versicherungen fallen diverse verschiedene Einzelposten, z. B. kurzfristige Beitragsüberträge, Deckungsrückstellungen für künftige Versicherungsleistungen, Rückstellungen für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle sowie erfolgsabhängige bzw. erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen. Letztere dienen der Überschussbeteiligung von Versicherten, wobei erwirtschaftete Überschüsse in der Regel bis zur Ausschüttung „geparkt“ werden. Alternativ erhalten Versicherungsnehmer Überschüsse z. T. als Direktgutschrift. Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen sind speziell im Bereich von Lebens- und Krankenversicherungen relevant.
Bei Versicherungsgesellschaften stellen die genannten versicherungstechnischen Rückstellungen den umfangreichsten Passivposten in der Bilanz dar.
In Bezug auf das Gesamtvermögen privater Haushalte in Deutschland machen versicherungstechnische Rückstellungen rund 1/3 der Gesamtsumme aus. 2011 betrug der Wert ca. 1,682 Milliarden Euro – Tendenz seit Jahren steigend.
Anteil der Ansprüche aus Versicherungsverträgen am Geldvermögen deutscher Privathaushalte
Wie sich die Ansprüche aus Versicherungsverträgen deutscher Privathaushalte seit 1991 entwickelt haben, zeigt unsere nachfolgende Statistik:
Quelle: Bundesbank.de