Geldvermögen – Spareinlagen
Spareinlagen
"Die Spareinlagen der Deutschen sind sicher", ist eine häufig auftretende Aussage in den vergangenen Jahren – sowohl von der Regierung als auch dem Bundesverband deutscher Banken oder der Europäischen Zentralbank (EZB). Was aber beinhalten die Spareinlagen? In der Regel greifen die politischen Statements weiter als die eigentliche Begriffsdefinition. Im Grunde sind Spareinlagen unbefristete Einlagen bei einem Kreditinstitut, die der Ansammlung von Vermögen dienen, aber nicht für den Zahlungsverkehr oder den Geschäftsbetrieb verwendet werden.
Der Spareinlage ist kein eindeutiges Sparprodukt zugeordnet. Stattdessen bieten Kreditinstitute mehrere Varianten von Spareinlagen, z. B. klassische Sparkonten, vermögenswirksame Sparverträge oder Sparpläne. Als Voraussetzung gilt lediglich, dass die Einlage durch Ausfertigung einer Urkunde als Spareinlage gekennzeichnet wird. Zivilrechtlich gesehen sind Spareinlagen ein Darlehen (§ 488 BGB). Die bankrechtliche Definition der Spareinlage findet sich in § 21 IV Kreditinstituts-Rechnungslegungsverordnung (RechKredV).
In der letztgenannten Regelung sind die Kriterien aufgeführt, anhand derer die Spareinlagen anerkannt werden und entsprechend bilanzierbar sind. Darunter fallen u. a. die bereits erwähnte Beurkundung und der Ausschluss vom Zahlungsverkehr. Zugelassen sind Spareinlagen zudem nur für natürliche bzw. juristische Personen, Personenzusammenschlüsse, Einzelunternehmen und gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Institutionen. Zusätzliches Detail ist eine Mindestkündigungsfrist von drei Monaten. Eine vorab bestimmte Befristung der Spareinlage ist hingegen unzulässig.
Wie lange die Kündigungsfrist in der Praxis ausfällt, hängt an den individuellen Vereinbarungen mit dem Kreditinstitut. Üblich sind Kündigungsfristen von 6, 12, 24 und 48 Monaten. Banken dürfen ihren Kunden jedoch das Recht einräumen, pro Monat und Sparkonto über einen Betrag von max. 2.000 Euro ohne Kündigung zu verfügen (RechKredV § 21 IV Absatz 2).
Anteil der Spareinlagen am Geldvermögen deutscher Privathaushalte
In der Aufstellung des gesamten Geldvermögens der Deutschen nehmen Spareinlagen einen der größten Posten ein. Zusammengesetzt aus kurz- und langfristigen Spareinlagen umfasste der Betrag 2011 mehr als 608,2 Milliarden Euro (siehe Statistik). Vor allem kurzfristige Spareinlagen sind hier gefragt.
Quelle: Bundesbank.de