Alle Beiträge von Mario Hess

 

EZB Leitzinsen: Keine Änderungen vor 2024

Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gab es in der letzten Ratssitzung des Jahres keine Überraschungen. Entsprechend blieb der Leitzins der Eurozone stabil bei 4,50 Prozent. Viel spannender dürften die Entscheidungen 2024 werden, da viele Volkswirte auf schnell und deutlich sinkende Zinsen setzen.

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Ratssitzung: EZB hebt den Leitzins nicht an

Keine Überraschungen bei der Europäischen Zentralbank (EZB): Die vorletzte Ratssitzung 2023 kam erwartungsgemäß zum Ergebnis, die Leitzinsen der Eurozone auf dem derzeitigen Stand zu belassen. Entsprechend bleibt der Leitzins bei 4,50 Prozent p. a. und der Einlagenzins steht weiterhin bei 4,00 Prozent. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegt bei 4,75 Prozent. Ob der Zins-Peak damit erreicht ist oder weitere Zinssteigerungen 2024 folgen, darüber sind sich die Experten nicht einig.

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Keine Zinspause – EZB erhöht Leitzinsen weiter

Die Europäische Zentralbank (EZB) hat sich weiter für eine straffe Zinspolitik entschieden und den Leitzins erneut angehoben. Nach der aktuellen Ratssitzung gab die EZB bekannt, dass der Leitzins auf 4,50 Prozent p. a. ansteigt, was einem Plus von 0,25 Prozentpunkten entspricht. Der Einlagenzins, den Banken erhalten, wenn sie überschüssiges Zentralbankguthaben bei der EZB parken, geht aufwärts auf 4,00 Prozent und der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität liegt künftig bei 4,75 Prozent. Dies ist die 10. Anhebung in Folge. Die Zinssätze gelten ab dem 20. September 2023.

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EZB: Letzter Zinsschritt vor der Sommerpause

Die Europäische Zentralbank (EZB) geht mit einem erwarteten Schritt in die Sommerpause. In der aktuellen Ratssitzung entschieden die Notenbanker, den Leitzins erneut um 25 Basispunkte anzuheben. Der Leitzins klettert damit auf 4,25 Prozent. Angepasst wird zudem der Einlagenzins, zu dem Banken überschüssiges Zentralbankguthaben bei der EZB parken können. Jener steigt auf 3,75 Prozent. Der Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität geht ebenfalls auf 4,50 Prozent aufwärts. Die Änderungen treten zum 2. August 2023 in Kraft.

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