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Sparzinsen aus Geldanlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist abheben nicht vergessen!

Wie der Bankenverband heute mitteilt, ist der 28. Februar ein wichtiger Stichtag für die Sparer und Anleger in unserem Land. Denn: Zinsen, die aus Spareinlagen stammen, die einer vereinbarten Kündigungsfrist unterliegen, müssen im Normalfall bis spätestens am 28. Februar abgehoben werden. Sparzinsen aus Geldanlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist abheben nicht vergessen! weiterlesen