Änderungen bei den Steuer- und Sozialabgaben 2026

Wie in jedem Jahr betrachten wir auch für 2026 die wichtigsten Änderungen der Steuer- und Sozialabgaben. Genau wie bereits im letzten Jahr steigen die Freibeträge, der Mindestlohn wird erhöht und es gibt wieder mehr Kindergeld. Gleichzeitig steigen aber auch die Sozialabgaben, besonders für Gutverdiener. Welche Maßnahmen den Steuerzahler entlasten und wo sich die Belastungen erhöhen, hängt von der individuellen Einkommens- und Familiensituation ab. Umso wichtiger ist ein genauer Blick auf die einzelnen Neuerungen in den Steuer- und Sozialabgaben 2026.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Der Grundfreibetrag steigt von 12.096 auf insgesamt 12.348 Euro an.
  • Der Mindestlohn steigt erneut von 12,82 auf 13,90 Euro brutto pro Stunde.
  • Gutverdiener zahlen auch 2026 wieder höhere Sozialabgaben.

Grundfreibetrag 2026

Den Grundfreibetrag gibt es bereits seit 1996. Das Ziel des Grundfreibetrags ist die Absicherung des Existenzminimums, bis zur Höhe des Grundfreibetrags muss ein Einkommen nicht versteuert werden. Wie auch im Vorjahr steigt der Grundfreibetrag auch 2026 an. Die neue Grenze liegt bei 12.348 Euro für Einzelpersonen und 24.696 Euro für Verheiratete.

Kindergeld und Kinderfreibetrag 2026

Ab dem 1. Januar 2026 steigt das Kindergeld auf 259 Euro pro Kind und Monat. Gegenüber 2025 steigt das Kindergeld also um neun Euro. Für Familien bedeutet das knapp 50 Euro mehr im Jahr pro Kind.

Neben dem Kindergeld profitieren Eltern auch von einem höheren Kinderfreibetrag. Dieser steigt auf 6.828 Euro pro und Jahr, was einer Steigerung von 156 Euro gegenüber dem Vorjahr entspricht. In Kombination mit dem Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf ergibt sich ein Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro.

Höhere Pendlerpauschale ab 2026

Die Pendlerpauschale wird im Jahr 2026 ebenfalls erhöht. Bis 2025 galt eine Pauschale von 0,30 Euro pro Kilometer bis zu 20 Kilometer und 0,38 Euro pro Kilometer ab dem 21. Kilometer. Ab 2026 gilt die Pendlerpauschale von 0,38 Euro ab dem 1. Kilometer.

Beitragsbemessungsgrenze wird auch 2026 erhöht

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welchem Einkommen Sozialversicherungsbeiträge erhoben werden. Die Grenzen werden jährlich an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst und steigen auch im Jahr 2026 weiter an. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 5.812,50 Euro pro Monat beziehungsweise 69.750 Euro pro Jahr. In der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze auf 8.450 Euro. Für Gutverdiener bedeutet diese Anpassung, dass ein größerer Teil ihres Einkommens beitragspflichtig wird und die Sozialabgaben insgesamt weiter steigen.

Gesetzlicher Mindestlohn und Minijob-Grenze 2026

Zum Jahresbeginn 2026 steigen sowohl der gesetzliche Mindestlohn als auch die daran gekoppelte Minijob-Grenze. Der Mindestlohn erhöht sich von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde, wodurch sich auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs anpasst. Diese steigt von bislang 556 Euro auf 603 Euro.

2026 steigt die Ausbildungsvergütung

Die Mindestausbildungsvergütung wird auch 2026 angepasst. Grundlage dafür ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG), das eine jährliche Erhöhung des Mindestbetrags im ersten Ausbildungsjahr vorsieht. Die Vergütungen der folgenden Ausbildungsjahre orientieren sich daran und steigen automatisch über gesetzlich festgelegte prozentuale Zuschläge. Zum 1. Januar 2026 beträgt die Mindestausbildungsvergütung 724 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 854 Euro im zweiten, 977 Euro im dritten und 1.014 Euro im vierten Ausbildungsjahr.